MUTTER-KIND-PASS

Auch unsere Kleinsten wollen gut sehen. Bis sich der Sehsinn Ihres Kindes vollständig entwickelt hat, dauert esbis zum 7.Lebensjahr, bei einigen Kindern eventuell bis zum 12.Lebensjahr. Neugeborene sehen zwar noch unscharf, können aber bereits Hell-Dunkel Kontraste wahrnehmen. Bei einem einjährigen Kind sind bereits 50 Prozent der vollen Sehschärfe ausgebildet. Kinder bemerken Sehstörungen selbst nicht, da sie keine Vergleichsmöglichkeit haben und die Welt "eben mit ihren Augen" sehen. Wird eine Sehstörung in den ersten Lebensjahren nicht frühzeitig erkannt und behandelt, kann dies zu einer dauerhaften Sehschwäche führen. 

Mit den im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen kann die Entwicklung der Augen überprüft und das Sehvermögen Ihres Kindes gefördert werden. Diese ärztlichen Vorsorgetermine sind grundsätzlich lt. Mutter-Kind-Pass wie folgt vorgesehen:

1. Mutter-Kind-Pass Untersuchung im 1. Lebensjahr 
2. Mutter-Kind-Pass Untersuchung im 2. Lebensjahr 

ab dem 3. Lebensjahr empfehlen wir eine Vorsorgeuntersuchung alle Jahre und eine ärztliche Begleitung bis zum 6. Lebensjahr, SEHEN ist keine angeborene Eigenschaft, die wichtigste Periode zur Sehentwicklung sind die ersten 6-7 Lebensjahre.